Ausbildung und Qualifizierung

Sie suchen motivierte Fachkräfte für Ihr Unternehmen?

Wir unterstützen Sie dabei die passenden Bewerber*innen für Ihre Lehrstelle zu finden!


Durch die Ausbildung von Lehrlingen erhält ein Unternehmen genau jene qualifizierte Mitarbeiter*in, die es benötigt. Für Jugendliche spielt der Einstieg ins Erwerbsleben eine zentrale Rolle auf ihrem Weg zu einem eigenständigen und selbstbestimmten Leben. Das gilt auch für junge Menschen mit persönlichen Vermittlungshindernissen. Häufige Fragestellungen lauten oftmals:

  • Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus?
  • Was bedeutet verlängerte Lehre und was ist Teilqualifizierung?
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
  • Wie findet man passende Bewerber*innen?
  • Wo finde ich Unterstützung während der Ausbildung?

Verlängerte Lehre und Teilqualifizierung

Für Lehrlinge mit Behinderungen sowie Personen gemäß §8b Abs. 4 Berufsausbildungsgesetz (BAG) stehen unterschiedliche Ausbildungsmöglichkeiten und Lohnförderungen zur Verfügung.
Für die Verlängerte Lehre und die Teilqualifizierung bildet das BAG den rechtlichen Rahmen. Zusätzlich werden die Lehrlinge von der Berufsausbildungsassistenz (BAS) begleitet.
Weitere Informationen finden Sie unter AusbildungBis18.at und auf der Website des Sozialminiseriumsservice.
 

Die Verlängerte Lehre ist Ideal für Jugendliche, die vielleicht länger für die Lehrausbildung brauchen, aber mit Unterstützung einen Lehrabschluss schaffen.

  • Dauer: Verlängerung der Lehrzeit um ein Jahr (max. um bis zu zwei Jahre)
  • Inhalt: Der gesamte Inhalt des jeweiligen Berufsbildes
  • Vertragsform: Lehrvertrag
  • Abschluss: Lehrabschlussprüfung durch die Lehrlingsstelle  der WKO

Die Teilqualifizierung ist geeignet für Jugendliche, die Teile eines oder mehrerer Lehrberufe – die für Ihr Unternehmen wichtig sind – mit Unterstützung erlernen können.

  • Dauer: ein bis drei Jahre
  • Inhalt: Teilbereiche eines Berufs oder Fertigkeiten aus mehreren Berufen. Der Lehrstoff in der Berufsschule kann individuell angepasst werden.
  • Vertragsform: Ausbildungsvertrag (Dauer und Inhalt)
  • Abschluss: Abschlussprüfung durch die Lehrlingsstelle der WKO

Das Sozialminisiteriumservice gibt Zuschüsse zu den Lohnkosten für Lehrlinge:

Für Lehrlinge mit Feststellungsbescheid wird bei der Berechnung der Ausgleichstaxe eine Prämie zuerkannt. 
Für die Aufnahme von Lehrlingen ohne Feststellungsbescheid, aber gültigem Behindertenpass gibt es vom Sozialministeriumservice den Inklusionsbonus für Lehrlinge. Das Alter der Lehrlinge spielt keine Rolle und die Höhe des Bonus richtet sich nach der jeweils gültigen Ausgleichstaxe.

Wie unterstützt das Betriebsservice?

Nach der Klärung des individuellen Bedarfs bietet das NEBA Betriebsservice kostenfreie Beratung und Unterstützung bei: 

  • Lehrlingsrecruiting und Auswahlprozess 
  • Erarbeitung von Ausbildungszeiten für die Teilqualifizierung
  • Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Fördermanagement

Erste Schritte

In einem Erstgespräch evaluieren wir gemeinsam mit Ihnen die Situation.
Zentral sind dabei die individuellen Fragestellungen Ihres Unternehmens. Daraus leiten wir gemeinsam die weitere Vorgehensweise ab. Kommen Sie mit uns ins Gespräch:

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